AGB’s

AGB’s

 

Reise- und Zahlungsbedingungen der Firma Smaragd & Rubin Reisen OHG, Idar-Oberstein

 

1. Allgemeines
2. Abschluss des Reisevertrages
3. Zahlung
4. Unsere Leistungen
5. Leistungs- und Preisänderungen
6. Rücktritt durch den Kunden
7. Änderungen auf Verlangen des Reisenden
8. Reiseabbruch
9. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter
10. Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände
11. Haftung des Reiseveranstalters
12. Gewährleistung und Abhilfe
13. Mitwirkungspflicht des Reisenden
14. Haftungsbeschränkungen
15. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
16. Pass-, Visa- und gesundheitspolizeiliche Formalitäten
17. Gepäckbeförderung
18. Gerichtsstand
19. Unwirksamkeit von einzelnen Bestimmungen

 

1. Allgemeines

Bevor Sie Ihre Reise buchen, sollten Sie sich Zeit für diese Zeilen nehmen! Da wir alle wissen, von welcher Bedeutung in der heutigen Zeit ein gelungener Urlaub ist, haben wir alle notwendigen Voraussetzungen geschaffen. Dazu gehören auch klare rechtliche Regeln, wie sie in unseren Reise- und Zahlungsbedingungen niedergelegt sind. Sie müssen sie unbedingt lesen, bevor Sie Ihre Reise buchen, denn sie werden Bestandteil des mit uns geschlossenen Reisevertrags.

2. Abschluss des Reisevertrages

a) Mit der Anmeldung bietet uns der Kunde den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an.
b) Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich, telefonisch oder per E-Mail vorgenommen werden. Sie erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch die Firma Smaragd & Rubin Reisen OHG zustande. Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form. Bei oder unverzüglich nach Vertragsabschluss werden wir dem Kunden die Reisebestätigung aushändigen.
c) Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot durch uns vor, an das wir für die Dauer von 10 Tagen gebunden sind. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, wenn der Reisend innerhalb der Bindungsfrist der Firma Smaragd & Rubin Reisen OHG die Annahme erklärt. Sämtliche Abreden, Nebenabreden und Sonderwünsche haben nur Gültigkeit, wenn sie schriftlich bestätigt werden.

3. Zahlung

a) Innerhalb einer Woche nach Erhalt der Reisebestätigung/Rechnung überweisen Sie uns bitte die auf der Reisebestätigung/Rechnung ausgewiesene Anzahlung. Diese kann bis zu 25 von Hundert des Reisepreises Zug um Zug gegen Aushändigung des Sicherungsscheines im Sinn des § 651k BGB betragen und wird auf den Reisepreis angerechnet. Die Restzahlung wird fällig, wie im Einzelfall vereinbart.
b) Der Restbetrag ist auf Anforderung spätestens 2 Wochen vor Reisebeginn Zug um Zug gegen Aushändigung der vollständigen Reiseunterlagen zu zahlen.
c) Vertragsabschlüsse innerhalb von zwei Wochen vor Reisebeginn verpflichten den Reisenden zur sofortigen Zahlung des gesamten Reisepreises gegen Aushändigung der vollständigen Reiseunterlagen sowie des Sicherungsscheines im Sinne § 651k BGB.
d) Die Verpflichtung zur Aushändigung eines Sicherungsscheines besteht nicht, wenn die Reise nicht länger als 24 Stunden dauert, keine Übernachtung einschließt und der Reisepreis € 75,00 nicht übersteigt.

4. Unsere Leistungen

a) Unsere vertraglichen Leistungen richten sich nach der Leistungsbeschreibung (Prospekt/Katalog/Homepage) sowie den Reiseunterlagen, insbesondere der Reiseanmeldung und der Reisebestätigung.
b) Die in dem Prospekt/Katalog oder der Homepage enthaltenen Angaben sind für uns bindend. Wir behalten uns jedoch ausdrücklich vor aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsabschluss eine Änderung der Prospektangaben zu erklären, über die wir den Reisenden vor Buchung selbstverständlich unterrichten.
c) Nebenabreden, besondere Vereinbarungen, vereinbarte Sonderwünsche des Reisenden sind in die Reiseanmeldung und insbesondere in die Reisebestätigung aufzunehmen.

5. Leistungs- und Preisänderungen

a) Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die von uns nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Eine Verschiebung einzelner Punkte des Programmablaufes, die während oder unmittelbar vor der Durchführung der Reise notwendig werden, behält sich der Reiseveranstalter ausdrücklich vor.
b) Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.
c) Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen oder Abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Gegebenenfalls werden wir dem Kunden eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten.
d) Wir behalten uns vor, die ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Preise im Fall der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse, in dem Umfang zu ändern, wie sich die Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen pro Person bzw. pro Sitzplatz auf den Reisepreis auswirkt, sofern zwischen Vertragsabschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen.
e) Im Fall einer nachträglichen Änderung des Reisepreises oder einer Änderung einer wesentlichen Reiseleistung sind wir gehalten, den Reisenden unverzüglich, spätestens jedoch 21 Tage vor Reiseantritt, davon in Kenntnis zu setzen. Preiserhöhungen nach diesem Zeitpunkt sind nicht zulässig. Bei Preiserhöhungen um mehr als 5% oder im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Reisende berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn die Firma Smaragd & Rubin Reisen OHG in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten.
f) Der Reisende hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung des Reiseveranstalters über die Preiserhöhung bzw. Änderung der Reiseleistung diesem gegenüber geltend zu machen.

6. Rücktritt durch den Kunden

a) Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei uns. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.
b) Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, so kann die Firma Smaragd & Rubin Reisen OHG Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und für ihre Aufwendungen verlangen. Bei der Berechnung des Ersatzes sind gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen zu berücksichtigen.
c) Der Reiseveranstalter kann diesen Ersatzanspruch unter Berücksichtigung der nachstehenden Gliederung nach der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschalieren: Die Rücktrittsgebühren betragen.

bis 30 Tage vor Reisebeginn                                                      10 %
vom 29. bis 22. Tag vor Reisebeginn                                      20 %
vom 21. bis 15. Tag vor Reisebeginn                                       40 %
vom 14. bis 8. Tag vor Reisebeginn                                         60 %
ab dem 7. Tag bis 2.Tag vor Reisebeginn                              80 %
ab dem 1. Tag und Nichterscheinen am Reisetag            100 %

Unberührt bleibt das Recht des Kunden, nachzuweisen, dass ein Schaden, eine Wertminderung oder die obigen Rücktrittsgebühren überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger sind als die vorstehenden Pauschalen.

7. Änderungen auf Verlangen des Reisenden

a) Werden auf Wunsch des Kunden nach der Buchung der Reise für einen Termin, der innerhalb des zeitlichen Geltungsbereiches der Reiseausschreibung liegt, Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart vorgenommen (Umbuchung) können wir bis 22 Tage vor Reiseantritt eine Umbuchungsgebühr vom € 25,00 pro Person erheben.
b) Umbuchungswünsche des Kunden, die nach Ablauf der Fristen erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag zu Bedingungen gemäß Ziffer 6 und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen.
c) Bis zum Reisebeginn kann der Reisende verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Die Firma Smaragd & Rubin Reisen OHG kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften er und der Reisende dem Reiseveranstalter als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.

8. Reiseabbruch

Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen nicht in Anspruch, so werden wir uns bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.

9. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter

Die Firma Smaragd & Rubin Reisen OHG kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen:
a) Ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung durch uns nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist.
b) Kündigt der Reiseveranstalter, so behält er den Anspruch auf den Reisepreis; er muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangt, einschließlich der ihm von Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.
c) Bis 2 Wochen (Mehrtagesreisen), bzw. bis 7 Tage (Tagesfahrten) vor Reiseantritt bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl. In diesem Fall sind wir verpflichtet, den Kunden unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführung der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen und ihm die Rücktrittserklärung unverzüglich zuzuleiten.
d) Der Kunde kann die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise verlangen, wenn wir in der Lage sind, eine solche Reise ohne Mehrkosten für den Reisenden aus unserem Angebot anzubieten.
e) Der Reisende hat sein Recht nach Ziffer 9.d unverzüglich nach Zugang der Erklärung des Veranstalters diesem gegenüber geltend zu machen.
f) Macht der Reisende nicht von seinem Recht geb. Ziffer 9. d Gebrauch, erhält er den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück.

10. Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände

Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Reiseveranstalter als auch der Reisende den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so können wir für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Weiterhin sind wir verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls der Vertrag die Rückbeförderung umfasst, den Reisenden zurückzubefördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen fallen Mehrkosten dem Reisenden zur Last.

11. Haftung des Reiseveranstalters

Die Firma Smaragd & Rubin Reisen OHG haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für
a) die gewissenhafte Reisevorbereitung;
b) die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger
c) die Richtigkeit der Beschreibung aller in den Katalogen angegebenen Reiseleistungen, sofern wir nicht gemäß Ziff. 5 vor Vertragsabschluss eine Änderung der Prospektangaben erklärt haben.
d) die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen.

12. Gewährleistung und Abhilfe

a) Abhilfe: Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Reisende Abhilfe verlangen. Wir können die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert und können auch in der Weise Abhilfe schaffen, dass eine gleichwertige Ersatzleistung erbracht wird.
b) Minderung des Reisepreises Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der Reise kann der Reisende eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreises verlangen (Minderung). Der Reisepreis ist in dem Verhältnis herabzusetzen, in welchem zur Zeit des Verkaufs der Wert der Reise in mangelfreiem Zustand zu dem wirklichen Wert gestanden haben würde. Die Minderung tritt nicht ein, soweit es der Reisende schuldhaft unterlässt, den Mangel anzuzeigen.
c) Kündigung des Vertrages Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leiten wir innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Reisende im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reiseantrag in seinem eigenen Interesse und aus Beweissicherungsgründen – zweckmäßig durch schriftliche Erklärung – kündigen. Dasselbe gilt, wenn dem Reisenden die Reise infolge eines Mangels aus wichtigem, uns erkennbaren Grund nicht zuzumuten ist. Der Bestimmung einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder von uns verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt wird. Er schuldet der Firma Smaragd & Rubin Reisen OHG den auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenden Teil des Reisepreises, sofern diese Leistungen für ihn von Interesse waren. Der Reisende kann unbeschadet der Minderung oder der Kündigung Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der Mangel der Reise beruht auf einem Umstand, den wir nicht zu vertreten haben.

13. Mitwirkungspflicht des Reisenden

Der Reisende ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Der Reisende ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich der örtlichen Reiseleitung zur Kenntnis zu geben. Diese ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Unterlässt der Reisende schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.

14. Haftungsbeschränkungen

Die vertragliche Haftung der Firma Smaragd & Rubin Reisen OHG für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt,
1. so weit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird, oder
2. so weit wir für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich sind. Wir haften nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Theaterbesuch, Sportveranstaltungen, Ausstellungen usw.) und die in der Reiseausschreibung ausdrücklich als Fremdleistung gekennzeichnet werden. Ein Schadensersatzanspruch gegen uns ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist. Kommt uns bei Schiffsreisen die Stellung eines vertraglichen Reeders zu, so regelt sich die Haftung auch nach den Bestimmungen des Handelsgesetzbuches und des Binnenschifffahrtgesetzes.

15. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung

Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Reisende innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber der Firma Smaragd & Rubin Reisen OHG geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist kann der Reisende Ansprüche geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist. Vertragliche Ansprüche des Reisenden verjähren in sechs Monaten. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Hat der Reisende solche Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tag gehemmt, an dem wir die Ansprüche schriftlich zurückweisen. Ansprüche aus unerlaubter Handlung verjähren in drei Jahren.

16. Pass-, Visa- und gesundheitspolizeiliche Formalitäten

Wir stehen dafür ein, Staatsangehörige des Staates, in dem die Reise angeboten wird, über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften sowie deren eventuelle Änderungen vor Reiseantritt zu unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft. Wir haften nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Reisende den Reiseveranstalter mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass wir die Verzögerung zu vertreten haben. Der Reisende ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, ausgenommen wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation der Firma Smaragd & Rubin Reisen OHG bedingt sind.

17. Gepäckbeförderung

Bei allen Reisen beschränkt sich die Gepäckbeförderung auf 1 Koffer (max 20 kg) und 1 Reisetasche (max 7 kg) pro Person. Zusätzliches bzw. sperriges Gepäck ist von der Beförderung ausgeschlossen. Zur Kennzeichnung Ihres Gepäcks verwenden Sie bitte einen entsprechenden Kofferaufkleber. Für den Verlust oder die Beschädigung Ihres Reisegepäcks während der Fahrt haften wir nicht, es sei denn, dass uns oder unseren Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Wir empfehlen den Abschluss einer Reisegepäckversicherung.

18. Gerichtsstand

Der Reisende kann den Reiseveranstalter nur an dessen Sitz in Idar-Oberstein verklagen. Für Klagen des Reiseveranstalters gegen den Reisenden ist der Wohnsitz des Reisenden maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, oder gegen Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz des Reiseveranstalters in Idar-Oberstein maßgebend.

19. Unwirksamkeit von einzelnen Bestimmungen

Alle Angaben in dieser Homepage über Leistungen, Programme, Termine, Abfahrtszeiten, Preise, Reisebedingungen und Wechselkurse entsprechen dem Stand der Erstellung. Die Angaben sind vorbehaltlich gesetzlicher oder behördlicher Genehmigungen veröffentlicht. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.

 

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